Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:
Anschrift des Arbeitnehmers | laut ELStAM/Ersatzbescheinigung |
Arbeitslohn | Art und Höhe, getrennt nach Barlohn, Sachbezügen sowohl steuerpflichtig und steuerfrei |
Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre | Gesamtbetrag, einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge |
Auszahlungsdatum | Arbeitslohn, vermögenswirksame Leistungen, Direktversicherung |
Aushilfskräfte, geringfügig Beschäftigte | Arbeitslohn, pauschale Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, ggf. Art der Tätigkeit |
Angaben zur Lohnsteuererhebung | nacherhobene Lohnsteuer, Eintrag als pauschal besteuerter Arbeitslohn |
Aufstockungsbeträge nach AltTZG | Auszahlungsbetrag |
Betriebsveranstaltung | steuerpflichtiger Zuwendungsbetrag als pauschal besteuerter Arbeitslohn |
Bruttoarbeitslohn | steuerpflichtiger Gesamtbetrag, ohne Abzüge |
Direktversicherung | Eintrag als pauschal besteuerter Arbeitslohn oder steuerfreier Arbeitslohn, Vertragsbestimmungen |
Entschädigungen, die ermäßigt besteuert wurden | gesondert vom übrigen Arbeitslohn |
Elternzeit | Großbuchstabe U |
Fahrtkostenzuschüsse | Fahrtkostenzuschüsse, pauschal besteuert, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte |
Faktor zur Lohnsteuerermittlung nach Steuerklasse IV | laut ELStAM/Ersatzbescheinigung |
Geburtsdatum des Arbeitnehmers | laut ELStAM/Ersatzbescheinigung |
Großbuchstabe M | unentgeltliche Verpflegung (60-EUR-Grenze) durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeiten |
Großbuchstabe S | vereinfachte Lohnsteuerberechnung von sonstigen Bezügen nach Arbeitgeberwechsel |
Großbuchstabe U | für Unterbrechungszeiträume von 5 oder mehr aufeinanderfolgende Arbeitstagen |
Gruppenunfallversicherung | Eintrag als pauschal besteuerter Arbeitslohn |
Identifikationsnummer | laut Angaben des Arbeitnehmers bzw. Ersatzbescheinigung |
Jubiläumszuwendungen | im Falle der ermäßigten Besteuerung gesondert vom übrigen Arbeitslohn; ebenso die hierauf entfallenden Steuerabzugsbeträge |
Kinderfreibeträge | Anzahl laut ELStAM/Ersatzbescheinigung |
Kirchensteuer | sowohl laufende wie pauschale Kirchensteuer |
Krankengeld | Großbuchstabe U |
Kurzarbeitergeld | Auszahlungsbetrag |
Krankenversicherungszuschüsse | Eintrag als steuerfreier Arbeitslohn |
Lohnzahlungszeitraum | z. B. Januar, 10. Kalenderwoche |
Lohnsteuer | einbehaltene und pauschal erhobene Lohnsteuer |
Mahlzeiten im Betrieb | Eintrag als Sachbezug, ggf. als pauschal besteuerter Arbeitslohn |
Mutterschaftsgeld | Großbuchstabe U |
Nettolohnzahlung | Auszahlungsbetrag sowie der Bruttoarbeitslohn und die vom Arbeitgeber übernommenen Beträge, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
Pensionsfonds, Pensionskasse | Eintrag als pauschal besteuerter Arbeitslohn oder steuerfreier Arbeitslohn, Vertragsbestimmungen |
Religionszugehörigkeit | laut ELStAM/Ersatzbescheinigung, im Falle der Nichtkirchenzugehörigkeit bei Aushilfs- und Teilzeitkräften eine Eigenerklärung nach amtlichem Muster |
Reisekosten | Eintrag des steuerfreien Arbeitslohns |
Sachbezüge | einzelne Bezeichnungen, Ausgabetag, Abgabeort, steuerlicher Wert, eventuelle Zuzahlung des Arbeitnehmers |
Sachbezüge, steuerfrei | steuerfrei wegen 50-EUR-Grenze |
Saison-Kurzarbeitergeld (früher: Winterausfallgeld) | Auszahlungsbetrag |
Steuerklasse (ggf. mit Faktor) | laut ELStAM/Ersatzbescheinigung |
Solidaritätszuschlag | einbehaltener Betrag |
sonstiger Bezug | getrennt vom laufenden Arbeitslohn |
sonstige Bezüge unter 1.000 EUR | falls pauschal besteuert: Eintrag als pauschal besteuerter Arbeitslohn |
Urlaub, unbezahlter | Großbuchstabe U |
Unterstützungen | Eintrag als steuerfreier Arbeitslohn |
vermögenswirksame Leistungen | Eintrag des überwiesenen Betrags an Anlageinstitut |
Wehrübung | Großbuchstabe U |
Wehr- oder Zivildienst | Großbuchstabe U |
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld | steuerfreier Auszahlungsbetrag |
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld | Auszahlungsbetrag, kein Großbuchstabe U |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen