Bis zum 31.12.2026 kann sich der Arbeitgeber von der Führung elektronischer Unterlagen auf Antrag bei dem für ihn zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung erfolgt formlos unter Angabe der Betriebsnummer. Die Befreiung ist für Zeiträume bis 31.12.2026 möglich. Der Antrag kann auch von einer Abrechnungsstelle für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig (Angabe mehrerer Betriebsnummern) gestellt werden. Bei entsprechender Befreiung sind Unterlagen spätestens ab dem 1.1.2027 elektronisch zu führen.

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