Rz. 19a
Rückwirkend wird für den Vz 2013 Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservistendienstleistenden und zivilen Freiwilligendienstleistenden eine Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen nach § 3 Nr. 5 EStG gewährt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen