Rz. 27

Abs. 10 S. 1 enthält die Übergangsvorschriften für die Bodengewinnbesteuerung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG (§ 55 EStG Rz. 1ff.). S. 2 und 3 enthalten die Übergangsvorschriften für die Berücksichtigung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Regelung für Wirtschaftsgüter, die nach dem 5.5.2006 angeschafft, hergestellt oder eingelegt wurden, ist in § 4 Abs. 3 S. 4 und 5 EStG enthalten, die Regelung für zuvor angeschaffte, hergestellte oder eingelegte Wirtschaftsgüter in § 52 Abs. 10 S. 3 EStG. Der Unterschied besteht darin, dass für vor dem 6.5.2006 angeschaffte, hergestellte oder eingelegte Wirtschaftsgüter kein Verzeichnis zu erstellen ist (§ 4 EStG Rz. 516).

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