Das Recht eines Arbeitnehmers, sich gegen eine Versetzung zu wehren, die er für unrechtmäßig hält, unterliegt der Verwirkung.[1] Macht er erst fast 2 Jahre nach der Versetzung in eine andere betriebliche Einheit geltend, diese Maßnahme sei unwirksam, wird er damit nicht mehr gehört.[2]

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