Die Fluktuationsquote wird meist jährlich erhoben. Die Ermittlung der Prozentzahl kann unterschiedlich erfolgen. Am verbreitetsten ist die BDA-Formel, die Berechnungsweise des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände:

 
Mitarbeiterseitig initiierte Personalabgänge × 100
Durchschnittlicher Personalbestand im Berichtszeitraum

Der durchschnittliche Personalbestand ergibt sich aus der Addition des Personalstands zu Beginn des Berichtszeitraums und des Personalstands zum Ende des Berichtszeitraums, geteilt durch zwei.

Die Fluktuation kann dabei gegliedert werden nach Unternehmensbereichen, Mitarbeitergruppen oder Fluktuationsursachen. Es empfiehlt sich, die Fluktuationsquote mit dem Vorjahr, mit anderen Unternehmen und dem angestrebten Soll-Zustand zu vergleichen.

Auch wenn bei Befragungen von Arbeitnehmern oft eine hohe Bereitschaft für einen möglichen Wechsel des Arbeitgebers angegeben wird, fallen Fluktuationsquoten (wie im vorliegenden Sinne) in Deutschland in vielen Unternehmen nach wie vor relativ gering aus und liegen im Schnitt unter 10 Prozent; auch wenn sie in den letzten Jahren leicht steigen. Lediglich in einigen Branchen, z. B. Marketingagenturen oder Systemgastronomie, und Funktionen, z. B. Callcenter-Agents, fallen sie wesentlich höher aus.

Generell erfolgt ein größerer Anteil an arbeitnehmerseitigen Kündigungen bereits während der Probezeit und den ersten ein bis zwei Jahren. Danach nimmt die Fluktuation stark ab, um nach einem leichten Anstieg zwischen dem dritten und fünften Jahr stetig zu sinken. Diese (auf die Probezeit oder das erste Jahr bezogene) Frühfluktuation kann zum einen Optimierungspotenzial bei der Personalgewinnung und -auswahl indizieren. Zum anderen kann eine hohe Frühfluktuation darauf hinweisen, dass das Onboarding, also die Integration des Mitarbeiters zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, nicht optimal begleitet wird.

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