Im Fall einer Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten/Altersteilzeit im Blockmodell wird der Beitrag zur Sozialversicherung nach einem besonderen Verfahren berechnet. Für jedes Jahr, in dem Beiträge auf ein Zeitwertkonto angespart bzw. abgeführt wurden, muss die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Arbeitslohn und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze gebildet werden, die sog. "SV-Luft".

Sobald das Wertguthaben ausgezahlt wird, muss dieses bis zur Höhe der aufgelaufenen SV-Luft mit Sozialabgaben belegt werden. Die Ermittlung der SV-Luft wird in der Kranken-, Pflege- sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen.

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