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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft)

Michael Schulz
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Zusammenfassung

 
Begriff

SV-Luft ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit flexibler Arbeitszeitvereinbarung und dem Aufbau bzw. Auszahlung von Wertguthaben auftritt. SV-Luft ist die Differenz zwischen

  • dem in der Zeit der Arbeitsphase gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und
  • der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Dieser Differenzbetrag wird bei einer Vereinbarung für "Flexible Arbeitszeit" ab der erstmaligen Erzielung von Wertguthaben für jeden Versicherungszweig einzeln festgestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 21.12.2008" wurden Regelungen zur Abgrenzung der Wertguthabenvereinbarungen von anderen Formen flexibler Arbeitszeitmodelle getroffen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben am 31.3.2009 die sich aus dem Gesetz für das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung ergebenden Änderungen in einem Rundschreiben (GR v. 31.3.2009) zusammengefasst.

1 Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten

1.1 Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags

Im Fall einer Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten/Altersteilzeit im Blockmodell wird der Beitrag zur Sozialversicherung nach einem besonderen Verfahren berechnet. Für jedes Jahr, in dem Beiträge auf ein Zeitwertkonto angespart bzw. abgeführt wurden, muss die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Arbeitslohn und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze gebildet werden, die sog. "SV-Luft".

Sobald das Wertguthaben ausgezahlt wird, muss dieses bis zur Höhe der aufgelaufenen SV-Luft mit Sozialabgaben belegt werden. Die Ermittlung der SV-Luft wird in der Kranken-, Pflege- sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen.

1.2 Bildung der SV-Luft

Nach der erstmaligen Bildung von Wertguthaben ist auch dann die SV-Luft zu bilden, wenn im jeweiligen Monat kein weit...

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