Ein weiteres Indiz, das gegen eine Unternehmerinitiative spricht, ist die Gestellung des Arbeitsmaterials und von Arbeitsmitteln, insbesondere Arbeitsgerät und Arbeitskleidung, durch den Auftraggeber. Zwar kann es auch bei Beauftragung eines gewerblichen Unternehmers vorkommen, dass der Auftraggeber die Materialien stellt; gleichwohl ist diese Gestellung für ein Arbeitsverhältnis typisch und deutet auf eine Eingliederung des Arbeitnehmers hin.

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