Rz. 1

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben ausnahmslos alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1). Daneben haben Anspruch auf Mindestlohn bestimmte Praktikanten. Hierbei ist danach zu unterscheiden, welcher Art das Praktikum ist und wie lange es dauert.

Nicht erfasst sind hingegen:

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