Ehe- oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und in einem Dienstverhältnis stehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Das sog. Faktorverfahren ist als zusätzliche Alternative zu den bestehenden Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vorgesehen.
Gesetzliche Zielsetzung dieser Steuerklassenkombination ist, die hohe Abgabenlast in der Steuerklasse V zu beseitigen. Diese trifft in der Praxis überwiegend Ehefrauen nachteilig und wirkt der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegen. Ein beantragter Faktor ist grundsätzlich bis zu 2 Kalenderjahre gültig.
Lohnsteuer: Die gesetzlichen Regelungen zum Faktorverfahren finden sich in § 39f EStG. Nach § 2 Abs. 8 EStG sind diese Regelungen nicht nur für Ehepartner, sondern auch für Lebenspartner anzuwenden.
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