Sicherheitsfachkräfte können haupt- oder nebenamtlich bestellt werden. Die Tätigkeit kann aber auch durch externe Fachkräfte erfolgen. Sicherheitsfachkräfte müssen über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig einen Bericht erstatten. Sie müssen mit dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat zusammenarbeiten.

Bei mehr als 20 Beschäftigten muss das Unternehmen einen Arbeitsschutzausschuss bilden, an dem die Sicherheitsfachkraft teilnimmt. Meist ist die Teilnahme im Arbeitsschutzausschuss für die Sicherheitsfachkraft auch mit dessen Leitung verbunden. Sicherheitsfachkräfte sind als sachverständige Berater des Unternehmers in Sicherheitsfragen tätig, und für die Folgen ihrer Beratung verantwortlich (falsche Ratschläge, übersehene gravierende Mängel, unzureichende Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln können somit zu Rechtsfolgen führen).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge