Siehe dazu detailliert: Betreuungsumfang. Diese daraus resultierende Einsatzzeit ist eine Gesamteinsatzzeit für Betriebsärzte und für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Mindestens 20 % dieser Zeit entfallen auf eine der beiden Fachkräftegruppen, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro MA und Jahr.

 
Praxis-Beispiel

Betrieb mit 2.000 Mitarbeitern

500 Mitarbeiter arbeiten in der Verwaltung, 500 sind in der Elektrizitätsversorgung, 500 in der Gasversorgung und 500 in der Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle tätig. Entsprechend Anlage 2 Abschn. 4 DGUV-V 2 ergibt sich folgende Grundbetreuungszeit:

  • Verwaltung = Gruppe I → 500 MA × 0,5 h/MA und Jahr = 250 h/Jahr
  • Elektrizitätsversorgung = Gruppe II → 500 MA × 1,5 h/MA und Jahr → 750 h/Jahr
  • Gasversorgung = Gruppe II → 500 MA × 1,5 h/MA und Jahr → 750 h/Jahr
  • Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle = Gruppe III → 500 MA × 2,5 h/MA und Jahr = 1.250 h/Jahr

Gesamtgrundbetreuungszeit = 250 h + 750 h + 750 h + 1.250 h = 3.000 Stunden pro Jahr

Die Mindesteinsatzzeit für die Betriebsärzte wird daraufhin mit 600 Stunden pro Jahr und die für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit 2.400 Stunden festzulegen sein. Die Grundbetreuung ist für den Betrieb jedoch nicht ausreichend, da es hier Gefährdungen gibt, die im Grundbetreuungsaufwand nicht enthalten sind. Diese sind aber in der betriebsspezifischen Betreuung enthalten.

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