Für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024, der dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen ist, ist ein amtliches Muster vorgegeben.[1] Abweichungen vom amtlichen Muster sind zulässig, wenn sämtliche Angaben in unveränderter Reihenfolge erhalten bleiben und der Ausdruck in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

In den nicht amtlich belegten Zeilen des Ausdrucks sind vom Arbeitgeber freiwillig übermittelte Daten zu bescheinigen, z. B.

  • "Arbeitnehmerbeitrag zur Winterbeschäftigungsumlage"
  • bei Arbeitgeberbeiträgen zur Zusatzversorgung, die nach den ELStAM individuell versteuert wurden: "steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag zur Zusatzversorgung"
  • "Arbeitnehmerbeitrag/-anteil zur Zusatzversorgung"
  • bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: "Anzahl der Arbeitstage"
  • bei steuerfreiem Fahrtkostenersatz für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten: "steuerfreie Fahrtkosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit"
  • steuerfreie Erstattungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
  • "Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre", die nicht ermäßigt besteuert wurden – in Nummer 3 und Nummer 8 enthalten.

Außerdem sind weitere, nicht der Finanzverwaltung übermittelte Angaben zulässig (betriebsinterne, für den Arbeitnehmer bestimmte Informationen); dies ist entsprechend zu kennzeichnen.

Die Anschrift des Arbeitnehmers kann im Ausdruck – abweichend von der im Datensatz elektronisch übermittelten Adresse – so gestaltet sein, dass sie den Gegebenheiten des Arbeitgebers entspricht (z. B. bei Übermittlung durch Hauspost, Auslandszustellung).

Eintragungsfelder (Tabellen) mit zeitraumbezogenen Angaben (Historie) können variabel – je nach Füllungsgrad – ausgedruckt werden.

Es ist darauf zu achten, dass die Identifikationsnummer bei Benutzung von Briefumschlägen mit Fenster im Adressfeld nicht einsehbar ist.

[1] BMF, Schreiben v. 8.9.2023, IV C 5 – S 2533/19/10030 :005, BStBl 2023 I S. 1653, zur Bekanntmachung des Vordruckmusters der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024.

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