Aus ergonomischer Sicht ist es nicht zweckmäßig sich bei der maßlichen Auslegung an den durchschnittlichen Körpermaßen zu orientieren, sondern es sollte die Spanne zwischen 5. Perzentil und 95. Perzentil berücksichtigt werden. Dies führt zu folgenden Gestaltungsgrundsätzen, die sich in der Mehrheit der Gestaltungsfälle (aber nicht in allen Fällen) anwenden lassen:

  • Innere Maße (z. B. der Beinfreiraum) orientieren sich nach dem größten Nutzer (i. d. R. 95. Perzentil Mann), da diesem ausreichend Bewegungsraum gegeben werden muss.
  • Äußere Maße (z. B. der Abstand zu Bedienelementen) orientieren sich nach dem kleinsten Nutzer (i. d. R. 5. Perzentil Frau), da die Erreichbarkeit gewährleistet sein muss.
  • Bei Auslegung fester, nicht verstellbarer Arbeitshöhen nach dem 95. Perzentil müssen für das 5. bis 95. Perzentil entsprechende Möglichkeiten wie verstellbare Sitzhöhe und Fußstütze zur Anpassung vorgesehen werden.

In Abb. 12 werden die Zusammenhänge dargestellt.

Abb. 12: Innen- und Außenmaße[1]

[1] Schmauder/Spanner-Ulmer, Ergonomie, 2022.

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