Wurden im Rahmen der Ergonomie-Analyse erhöhte oder zu hohe Belastungen ermittelt, müssen geeignete tätigkeitsspezifische Präventionsmaßnahmen für einen ergonomisch verbesserten Arbeitsplatz ergriffen werden.

Vom Grundsatz her lassen sich die Maßnahmen danach unterscheiden, ob sie auf

  • die Optimierung der technischen und organisatorischen Arbeitsbedingungen (Verhältnisprävention),
  • das personenbezogene, gesundheitsförderliche Verhalten der Beschäftigten (Verhaltensprävention)

abzielen.

Daraus leitet sich die Klassifizierung präventiver Maßnahmen durch das "TOP-Prinzip" ab:

  • Technische Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Personenbezogene Maßnahmen.

Nach diesem Ansatz haben technische Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen.

 
Verhaltenspräventive Maßnahmen Verhältnispräventive Maßnahmen
Rückencoaching am Arbeitsplatz Informationsmaterial zu Ergonomie, Ausgleichsübungen, Verhaltensempfehlungen aushändigen (ggf. Erinnerungshilfen in Form von Aufklebern)
Firmenfitness Arbeitsorganisatorische Maßnahmen (z. B. Jobrotation)
Aktive Pause Ergonomische Ausstattung, (technische) Hilfsmittel

Tab. 3: Beispiele für Maßnahmen in Bezug auf Ergonomie und Rückengesundheit

Grundsätzlich ist die Implementierung einer Kombination aus verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen (vgl. Tab. 3) sinnvoll. Auch wenn sich dadurch z. B. Rückenschmerzen nicht immer verhindern lassen, können jedoch ihre Intensität sowie ihre Folgen reduziert werden. Die Grundvoraussetzung, um Erfolge zu erzielen, ist die aktive Teilnahme der Beschäftigten (Partizipation). Daher sollten die Maßnahmen so ausgelegt sein, dass Personen aller Präventionsstufen (Primär-, Sekundär- und Tertiär-Prävention) eingebunden werden können.

Wichtig ist, dass Ergonomie-Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und nachhaltig (ggf. auch standortübergreifend) verankert werden. Die Überprüfung der Wirksamkeit gelingt v. a. durch Nachuntersuchungen, z. B. in Form von erneuten Befragungen, Messungen und Tätigkeitsanalysen.

 
Praxis-Tipp

Transparenz

Transparenz ist ein wesentliches Kriterium im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Informieren Sie vor Beginn der Analysen und Implementierung von Maßnahmen Ihre Mitarbeiter in einer Kick-off-Veranstaltung über das anstehende Vorhaben. Zur grundlegenden Wissensvermittlung zum Thema MSE eignet sich ein zusätzlicher Sensibilisierungsvortrag/-workshop. Dadurch ist es möglich, die Mitarbeiter auf den gleichen Wissensstand zu bringen und die Gelegenheit zu bieten, wertvolle Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu äußern.

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