Wurden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nun erhöhte oder zu hohe Belastungen ermittelt, sollten geeignete Maßnahmen zur Prävention ergriffen werden. Dessen ungeachtet kann bereits bei der Planung neuer Arbeitsplätze oder auch bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Arbeitsplätzen eine vorausschauende Beurteilung der ergonomischen Verhältnisse erfolgen, sodass ggf. notwendige Präventionsmaßnahmen bereits in der Konzeptionsphase mit eingeplant werden können.[1]

Was bedeutet das nun für Ihr Unternehmen?

Zur Reduzierung oder Beseitigung erhöhter Belastungen, stehen den Unternehmen eine Vielzahl möglicher Maßnahmen zur Verfügung. Daher ist zur optimalen Verringerung der Belastungen oftmals eine Kombination aus mehreren Maßnahmen sinnvoll oder sogar notwendig.

Vom Grundsatz her lassen sich die Maßnahmen zur Verminderung von Rückenbelastungen danach unterscheiden, ob sie auf

  • die Optimierung der technischen und organisatorischen Arbeitsbedingungen (Verhältnisprävention) oder
  • das personenbezogene, gesundheitsförderliche Verhalten der Beschäftigten (Verhaltensprävention)

abzielen.

Daraus leitet sich die Klassifizierung präventiver Maßnahmen durch das "TOP-Prinzip" ab:

  • Technische Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Personenbezogene Maßnahmen

Dabei sollten technische Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen haben. Zu den verhältnispräventiven Ansätzen gehören technische oder organisatorische Veränderungen am Arbeitsplatz. So lassen sich z. B. durch die Optimierung von Bürostühlen, Beleuchtung, Fußbodenbelägen oder Arbeitsgeräten die Risiken der Entstehung von Rückenbeschwerden reduzieren (Stichwort "Ergonomie"). Maßnahmen der Verhaltensprävention hingegen zielen darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten mit sinnvollen Hilfen zu fördern. Dazu zählen etwa rückenschulende Maßnahmen (Betriebliches Gesundheitsmanagement).

I. d. R. ist die Implementierung einer Kombination aus verhältnispräventiven und verhaltenspräventiven Maßnahmen sinnvoll. Damit lassen sich Rückenbeschwerden zwar nicht immer verhindern, ihre Intensität und ihre Folgen können aber reduziert werden.

[1] DGUV-I 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke – was geht mich das an?"

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