Die Gestaltungsbereiche sollen entsprechend den ergonomischen Basiskriterien gestaltet sein:

  • Ausführbarkeit: Kann der Mitarbeiter die Arbeit ausführen? Generell ist eine Arbeit ausführbar, wenn ein Mensch bei Beachtung seiner körperlichen und geistigen Ressourcen die Tätigkeit ausüben kann.
  • Erträglichkeit: Kann der Mitarbeiter die Arbeit auf Dauer ertragen? Generell gilt eine Arbeit als erträglich, wenn sie Wohlbefinden und Gesundheit des Mitarbeiters selbst dann nicht beeinträchtigt, wenn der Mitarbeiter diese Tätigkeit den ganzen Arbeitstag und das ganze Arbeitsleben verrichtet.
  • Zumutbarkeit: Können Arbeit und Arbeitsbedingungen dem Mitarbeiter zugemutet werden?
  • Zufriedenheit: Wird der Mitarbeiter mit der Arbeit und den Arbeitsbedingungen zufrieden sein?

In der Praxis überprüfen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner anhand von Checklisten, ob ein Arbeitsplatz nach den Erfordernissen und Erkenntnissen der Ergonomie gestaltet ist und in welchen Bereichen er entsprechend verbessert werden muss. Hier ist nicht nur auf die Einzelelemente (Produktergonomie) zu achten, sondern auch auf deren Zusammenspiel (Verhältnisergonomie) und auf die Ausführung durch den Mitarbeiter (Verhaltensergonomie). Dieser Schnittstellenoptimierung nimmt sich die Systemergonomie an.

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