Kurzbeschreibung

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in ein Land der EU, des EWR und in die Schweiz entsenden, müssen sich immer stärker mit den arbeitsrechtlichen Registrierungs- und Meldepflichten der jeweiligen Staaten auseinandersetzen. Dieser Checkliste führt auf, welche Pflichten dafür im Einzelnen einzuhalten sind.

Vorbemerkung

Die EU-Meldepflichten gelten generell für entsandte Arbeitnehmer. Deren Aufenthalt muss vor dem Einsatz – je nach Land – der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit gemeldet werden. Personaler sollten diesen Aufwand nicht unterschätzen. Das beginnt schon bei der Frage, welche Dienstreise überhaupt meldepflichtig ist und geht weiter bis zur Klärung, bei welcher Behörde die Meldung erfolgen muss.

Checkliste zur Überprüfung der EU-Meldepflichten bei Entsendungen

1. Prüfen der Meldepflicht

[ ] Prüfen, ob Reisegrund meldepflichtig ist

[ ] Frist der Abgabe der Meldung beachten

[ ] Erforderlichkeit einer Registrierung prüfen

[ ] Für bestimmte Berufe ggf. zusätzliche Registrierungen prüfen


2. Vorbereitung der Meldung

(Bei Vorliegen einer Meldepflicht)

Vorliegen der erforderlichen Informationen

[ ] zum Unternehmen

[ ] zur Einsatztätigkeit

[ ] zur ausländischen Gesellschaft oder Auftraggeber


3. Abgabe der Meldung

[ ] Online, per E-Mail oder postalisch

[ ] Sprachlicher Umgang mit dem Meldetool

[ ] Ggf. Regionale Zuständigkeit beachten

[ ] Erforderlichkeit einer Kontaktperson

[ ] Ggf. andere Meldungen bei Bautätigkeiten

[ ] Ggf. Angaben zur Umsatzsteuerpflicht

[ ] Ggf. Angaben zur Vergütung in Deutschland

[ ] Ggf. Feststellung des anwendbaren Kollektivvertrags

[ ] Ggf. vorherige steuerrechtliche Anmeldung des Mitarbeitenden

[ ] Ggf. Erstellung einer Benennungsurkunde

[ ] Ggf. Beantragung von Bauausweisen

[ ] Ggf. vorherige Dienstleistungsanzeige


4. Unterlagen für den Arbeitnehmer

Vorliegen einer Meldepflicht

[ ] Meldebestätigung

[ ] A1-Bescheinigung

[ ] Ggf. Bauausweis

[ ] Arbeitszeitreport (vor Ort zu pflegen)

[ ] Ggf. Steuernummer

[ ] Kopie des Aufenthaltstitels bei Drittstaatsangehörigen

Vorliegen eines meldefreien Reisegrunds

[ ] A1-Bescheinigung bzw. Kopie des gestellten Antrags

[ ] Schriftliche Bestätigung über den Reisegrund


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