Eine Unterbrechung der Entsendung liegt vor, wenn

  • der entsandte Arbeitnehmer für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum in den Entsendestaat zurückkehrt,
  • die Voraussetzungen für die Entsendung nicht mehr vorliegen.

Eine Unterbrechung für einen Zeitraum von weniger als 1 Monat ist unschädlich.

 
Achtung

Beendigung der Entsendebescheinigung

Liegt eine nicht nur kurzfristige Unterbrechung vor, muss die entsandte Person die Stelle, die die Entsendebescheinigung ausgestellt hat, über die Unterbrechung informieren. Diese beendet die Entsendebescheinigung mit dem Beginn der Unterbrechung.

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