Entlastungshöhe (StromPBG/EWPBG und bestimmte andere Hilfen werden addiert) |
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Je nach Entlastungshöhe zu beachten: | < 2 Mio. EUR | 2 Mio. bis 25 Mio. | > 25 Mio. | > 50 Mio. |
Kollektivvereinbarung zur Beschäftigungssicherung | Entweder Kollektivvereinbarung oder Selbstverpflichtung | |||
Selbstverpflichtung zur Beschäftigungssicherung | ||||
Vorlagepflicht für Kollektivvereinbarung oder Selbstverpflichtung | Ja | |||
Rückforderung[1] wegen fehlender Vorlage | Ja | |||
Mögliche Rückforderung[2] wegen Arbeitsplatzabbau |
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Mögliche Rückforderung wegen zu hoher Boni/Vergütungen | Nein | Ja | ||
Beschränkungen der Vergütung für Geschäftsleitung/ Aufsichtsratsmitglieder/ Dividendenzahlungen | Nein | Einschränkungen/ Obergrenzen für Boni/ variable Vergütungsbestandteile und Grundvergütung für das Jahr 2023 | keine Boni, variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile und Dividenden für das Jahr 2023 möglich | |
Bußgeldrisiko (Abschn. 7 unten) | Nein |
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