Entlastungshöhe

(StromPBG/EWPBG und bestimmte andere Hilfen werden addiert)
Je nach Entlastungshöhe zu beachten: < 2 Mio. EUR 2 Mio. bis 25 Mio. > 25 Mio. > 50 Mio.
Kollektivvereinbarung zur Beschäftigungssicherung   Entweder Kollektivvereinbarung oder Selbstverpflichtung
Selbstverpflichtung zur Beschäftigungssicherung
Vorlagepflicht für Kollektivvereinbarung oder Selbstverpflichtung Ja
Rückforderung[1] wegen fehlender Vorlage Ja
Mögliche Rückforderung[2] wegen Arbeitsplatzabbau
  1. Nur bei Selbstverpflichtung möglich
  2. Steht im Ermessen der Behörde
Mögliche Rückforderung wegen zu hoher Boni/Vergütungen Nein Ja
Beschränkungen der Vergütung für Geschäftsleitung/ Aufsichtsratsmitglieder/ Dividendenzahlungen   Nein Einschränkungen/ Obergrenzen für Boni/ variable Vergütungsbestandteile und Grundvergütung für das Jahr 2023 keine Boni, variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile und Dividenden für das Jahr 2023 möglich
Bußgeldrisiko (Abschn. 7 unten) Nein
[1] Etwaige Rückforderung jeweils bis auf 2 Mio. EUR.
[2] Etwaige Rückforderung jeweils bis auf 2 Mio. EUR.

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