2.5 Für welche Zeit kann das Elterngeld in Anspruch genommen werden?

Elterngeld kann als Basiselterngeld nur für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Sofern nicht nur ein Elternteil, sondern auch der andere Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt, stehen den Eltern 2 weitere Monate Elterngeld zu (Partnermonate).

Elterngeld Plus wird gewährt, wenn die Eltern während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Anstelle je eines Monats Basiselterngeld kann jeweils 2 Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Für ab 1.9.2021 geborene Kinder die Bezugsdauer auf 32 Monate verlängert werden, wenn es ab dem 15. Lebensmonat von einem Elternteil durchgängig in Anspruch genommen wird.

Bei der Mutter werden das Mutterschaftsgeld sowie der Arbeitgeberzuschuss auf die Bezugsdauer des Elterngeldes angerechnet. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes verlängert sich also durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen nicht. Im Gegenteil – aufgrund der Anrechnung wird Elterngeld effektiv regelmäßig nur für 12 Monate gezahlt.

Das Elterngeld kann – bei Halbierung der Leistungshöhe – auf die doppelte Bezugsdauer (bis zu 24 Monate) gedehnt werden.
Rechtsgrundlage: § 4a BEEG
Weitere Informationen: Elterngeld: Anspruch, Höhe und Antrag

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