2.6 Was ist der Partnermonat beim Elterngeld?

Möglich sind bis zu 4 gemeinsam zu nehmende Partnermonate bei reduzierter Arbeitszeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden (bei ab 1.9.2021 geborenen Kindern) bzw. zwischen 25 bis 30 Wochenstunden bei bis 31.8.2021 geborenen Kindern. Es besteht für beide Elternteile ein Anspruch für maximal 4 Monate auf Einkommensausgleich durch das Elterngeld Plus.

Bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14. Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Monate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, insbesondere das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss hierzu, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter. Diese Leistungen werden auf das Elterngeld angerechnet mit der Folge, dass das Elterngeld insoweit als verbraucht gilt.

Für Kinder, die ab 1.9.2021 geboren werden, kann von beiden Partnern durch Kombination von Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnermonaten ein Bezugszeitraum von bis zu 32 Monaten erreicht werden.
Rechtsgrundlage: § 4 BEEG
Weitere Informationen: Elterngeld: Anspruch, Höhe und Antrag

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