Werden die bereitgestellten Daten durch die mit dem Zusatzmodul "Annahme von Grunddaten für Meldekorrekturen im Zusammenhang mit der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung" zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware maschinell abgeholt und verarbeitet, kann der Arbeitgeber im eigenen Abrechnungssystem die Meldekorrekturen veranlassen. Die Meldekorrektur beinhaltet eine Stornierung der Ursprungsmeldung und die Abgabe einer korrigierten Meldung unter Berücksichtigung der Daten aus der Betriebsprüfung.

 
Hinweis

Erstattung der Meldungen aus dem Entgeltabrechnungssystem

Als Unterscheidungsmerkmal für diese Meldungen von Korrekturen nach einer Betriebsprüfung dient das Kennzeichen "Übermittlungsweg der abgegebenen Meldung" mit dem Eintrag "Meldekorrektur aus der Betriebsprüfung" im Datensatz DSME.

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