Kurzbeschreibung

Bei Renten wegen Todes, die als Witwen-/Witwerrenten und Erziehungsrenten erbracht werden, wird dem Bezieher der Rente eigenes Einkommen angerechnet. D. h., der Zahlbetrag der Rente vermindert sich oder sinkt sogar auf Null. Überschreitet das Einkommen gewisse Freibeträge jedoch nicht, so kommt es zu keinerlei Anrechnung. Bei Bezieher von Waisenrenten über 18 Jahre erfolgt eine Einkommensanrechnung nur für Bezugszeiten bis zum 30.6.2015. Die Tabelle zeigt die Freibeträge der letzten 10 Jahre.

Vorbemerkung

Das Einkommen wird nur in Höhe des Nettoeinkommens berücksichtigt, wobei für bestimmte Einkommensarten ein pauschaliertes Verfahren für die Ermittlung des Nettobetrags vorgesehen ist. Bis zu einem Freibetrag, der vom aktuellen Rentenwert in den alten Bundesländern bzw. vom aktuellen Rentenwert (Ost) in den neuen Bundesländern abhängig ist, führt erzieltes Einkommen nicht zu einer Minderung der Rente. Ist das eigene Einkommen höher als dieser Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags auf die Rente wegen Todes angerechnet.

Die nachfolgende Übersicht enthält die Freibeträge der letzten 10 Jahre.

Nutzen Sie auch den Hinzuverdienstrechner, um Frei- und Anrechnungsbeträge bei Witwen- bzw. Witwerrenten im konkreten Einzelfall zu ermitteln.

Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten - monatliche Freibeträge

Einkommensanrechnung
vom/bis
Witwen-, Witwer-, Geschiedenen-
und Erziehungsrente[1]
Waisenrente[2] zusätzlicher Freibetrag je Kind[3]
auch bei Waisenrenten
1.7.2013 - 30.6.2014      
alte Bundesländer 742,90 EUR 495,26 EUR 157,58 EUR
neue Bundesländer 679,54 EUR 453,02 EUR 144,14 EUR
1.7.2014 - 30.6.2015      
alte Bundesländer 755,30 EUR 503,54 EUR 160,22 EUR
neue Bundesländer 696,70 EUR 464,46 EUR 147,78 EUR
1.7.2015 - 30.6.2016      
alte Bundesländer 771,14 EUR 163,58 EUR
neue Bundesländer 714,12 EUR 151,48 EUR
1.7.2016 - 30.6.2017      
alte Bundesländer 803,88 EUR 170,52 EUR
neue Bundesländer 756,62 EUR 160,50 EUR
1.7.2017 - 30.6.2018      
alte Bundesländer 819,19 EUR 173,77 EUR
neue Bundesländer 783,82 EUR 166,26 EUR
1.7.2018 - 30.6.2019      
alte Bundesländer 845,59 EUR 179,37 EUR
neue Bundesländer 810,22 EUR 171,86 EUR
1.7.2019 - 30.6.2020      
alte Bundesländer 872,52 EUR 185,08 EUR
neue Bundesländer 841,90 EUR 178,58 EUR
1.7.2020 - 30.6.2021      
alte Bundesländer 902,62 EUR 191,46 EUR
neue Bundesländer 877,27 EUR 186,09 EUR
1.7.2021 - 30.6.2022      
alte Bundesländer 902,62 EUR 191,46 EUR
neue Bundesländer 883,61 EUR 187,43 EUR
1.7.2022 - 30.6.2023      
alte Bundesländer 950,93 EUR 201,71 EUR
neue Bundesländer 937,73 EUR 198,91 EUR
1.7.2023 - 30.6.2024      
alte Bundesländer 992,64 EUR 210,56 EUR
neue Bundesländer
[1] 26,4-Fache des jeweiligen aktuellen Rentenwerts bzw. aktuellen Rentenwerts (Ost).
[2] 17,6-Fache des jeweiligen aktuellen Rentenwerts bzw. aktuellen Rentenwerts (Ost),

Seit Juli 2015 findet keine Einkommensanrechnung mehr auf Waisenrenten statt.

[3] 5,6-Fache des jeweiligen aktuellen Rentenwerts bzw. aktuellen Rentenwerts (Ost).

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