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MUSTER GmbH | Köln, den 21.5.xxxx |
- Die Geschäftsführung - |
An den Betriebsrat
z.H. des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden
im Hause
Betreff: Meinungsverschiedenheit über die geplante Sonderschicht am Samstag, den 6. Juni
Sehr geehrte Damen und Herren Betriebsräte,
durch den Ihnen bekannten Großauftrag der Teuer AG ist es erforderlich, am Samstag, dem 6. Juni eine Sonderschicht zu Umrüstung der Stanzmaschine in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr zu fahren. Eine Umrüstung während der Arbeitstage Mo. bis Fr. ist nicht möglich, da die Stanzmaschine in dieser Zeit durchlaufen muss, um die pünktliche Auftragserledigung gegenüber der Teuer AG nicht zu gefährden.
Wir hatten ihnen bereits in den vorangegangenen Gesprächen die Liste der betroffenen Mitarbeiter und deren Einverständniserklärung übergeben. In diesen Gesprächen hatten wir Sie auch um Zustimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG gebeten. Insbesondere nach der dreistündigen Verhandlung gestern Nachmittag haben wir den Eindruck gewonnen, Sie wollen den Überstunden insbesondere an einem Samstag nicht zustimmen. Die innerbetrieblichen Verhandlungen sind unserer Auffassung nach gescheitert. Wir rufen daher hiermit die Einigungsstelle an.
Die Einigungsstelle sollte mit je 2 Beisitzern besetzt werden. Als Vorsitzenden schlagen wir Herrn Jürgen Loewe, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf, vor.[1]
Bitte teilen Sie innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage mit, ob Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind.[2] Ansonsten werden wir gem. § 100 ArbGG einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
(Geschäftsführerin)
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