Digital-Health-Technologien können im BGM genutzt werden, um Maßnahmen zu planen, zu organisieren, bereitzustellen und ihre Nutzung bzw. Wirksamkeit zu beobachten. Dazu kann eine Bandbreite an Anwendungen, wie beispielsweise digitale Plattformen, Gesundheits-Apps und Sensoren oder auch smarte Geräte zur Ermittlung von Vitaldaten (wie dem Puls oder Blutdruck), verwendet werden.

3.1 Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 1.1.2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Patienten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. In der Akte können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen und vieles mehr gespeichertwerden. Die Nutzung der ePA durch den Patienten ist allerdings freiwillig.

Entscheidet sich der Patient für eine Nutzung, so kann er dabei nicht nur entscheiden, welche Daten er in der ePA speichern lassen möchte, sondern er kann auch entscheiden, wer welche Daten zu sehen bekommt.

In jedem Fall kann eine engere Beziehung zwischen Betriebsarzt und Arbeitnehmer entstehen, wenn dieser ihm in seiner Rolle als Kunde/Patient die Daten seiner ePA freigibt. So wird ein einfacher und schneller Datenaustausch ermöglicht. Durch die Nutzung der in der ePA enthaltenen Original-Dokumente wird dabei auch Missverständnissen und Fehlinterpretationen vorgebeugt. Dies kann dem Betriebsarzt seine Arbeit deutlich erleichtern.

Über Datenfreigaben ermöglicht der Patient seinen Ärzten den Zugriff auf die ePA

Bei Diagnosen, wie psychischen Erkrankungen (z. B. Depressionen) oder einer Schwangerschaft ist zu erwarten, dass Patienten sie nur sehr selektiv bekanntgeben möchten.

Insofern ist davon auszugehen, dass betroffene Patienten die Informationen über psychische Krankheiten oder Behandlungen entweder nicht in ihre ePA aufnehmen lassen oder, sofern diese in ihren ePAs enthalten sind, insbesondere für Arbeitgeber – und damit die Betriebsärzte eingeschlossen – keiner Freigabe der (gesamten) elektronischen Patientenakte zustimmen.

Bislang entstanden von verschiedenen Anbietern bereits sog. elektronische Gesundheitsakten (eGA), wie beispielsweise TK-Safe, Vivy oder AOK-Gesundheitsnetzwerk. Sie werden den Versicherten bereits von verschiedenen Krankenkassen angeboten. In der eGA kann der Nutzer auch nichtärztliche Daten speichern, wie z. B. gemessene Blutdruckwerte, Wellnessinfos, Diäten, krankengymnastische Hinweise.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der eGA und der ePA: Die ePA unterliegt einem strengen Zulassungsverfahren von der gematik[1] mit entsprechenden Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft werden. Die heute angebotenen eGA sind noch nicht durch die gematik zugelassen, haben also nicht den Status einer ePA.

Impfpass-Informationen

Seit 2022 ist die Speicherung von Impfdaten in der ePA Pflicht. Hier entsteht eine z. B. für Schutzimpfungen durch Betriebsärzte intensiv zu nutzende Schnittstelle.

[1] Die gematik GmbH wurde von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens in Deutschland (u. a. Bundesministerium für Gesundheit, Bundesärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen) gegründet, um die Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und ihre Infrastruktur in Deutschland voranzutreiben und zu koordinieren.

3.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beginnt mit einem Gesprächstermin von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Mitarbeiter ist dabei nicht verpflichtet, das BEM-Angebot seines Arbeitgebers anzunehmen oder seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Aber selbst wenn er sie entbindet, ist der Aufwand der Informationsbeschaffung für den BEM-Prozess meist groß und stellt eine Hürde für das Gelingen dar.

Das dürfte sich in Zukunft verändern. Durch die elektronische Patientenakte, die 2021 die deutschen Krankenkassen ihren gesetzlich Versicherten anbieten müssen, wird es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Kranken- oder Fallakte nicht nur stets mit sich zu führen, sondern die Informationen auch bei Bedarf schnell an andere Ärzte, wie den im Fall des BEM oft involvierten Betriebsarzt, weiterzugeben.

3.3 Telemedizin erleichtert die Kontaktaufnahme zum Betriebsarzt

Insbesondere getrieben durch die gesundheitlichen Gefahren und Risiken bei Pandemien, wie der Influenza-Grippe oder dem Corona-Virus, steigt die Bedeutung von Telemedizin, was sich in der Nutzung von Videosprechstunden zeigt. Erste Kontaktaufnahmen und Beratungsgespräche per Video bieten sich insbesondere für chronisch kranke Patienten und ältere Menschen mit einem schwachen Immunsystem an, da potenzielle Ansteckungen in Wartezimmern durch andere erkrankte Personen vermieden werden.

Die Telemedizin bietet ein sehr hohes Potenzial zur Ergänzung der heutigen ärztlichen Leistungen und stellt eine zusätzliche Behandlungsoption dar. Sie soll allerdings keine ärztlichen Leistungen ersetzen.

So kann die Realisierung einer Videosprechstunde die Beziehung zwischen Betriebsarzt und Arbeitnehmern erleichtern und intensivieren. Die Einstiegshürde für die Kontaktauf...

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