In Kombination mit den zuvor genannten Maßnahmen aus der Verhältnisprävention nehmen die verhaltenspräventiven Maßnahmen eine wichtige Rolle im Sinne der Förderung und Stärkung gesundheitsförderlicher Kompetenzen ein. Diese umfassen folgende Präventionsprinzipien:

  • Stressbewältigung und Ressourcenstärkung,
  • bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte,
  • gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag,
  • verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb.

Ziel ist es, Mitarbeiter zu sensibilisieren und durch verschiedene Ansatzpunkte (z. B. Gesundheitstage, Vorträge, Workshops, Check-ups) zu erreichen. Dabei sollte die Wirksamkeit durch folgende Kriterien bei der Umsetzung der Maßnahmen gewährleistet werden:

  • Vermittlung von Wissen/theoretischem Hintergrund,
  • Information und Motivation,
  • Aufbau und Stärkung eigener Handlungskompetenzen zur Eigenverantwortung,
  • Vermittlung von praktischen Übungen,
  • Beratung und Unterstützung.[1]

Praxisbeispiel Präventionsprinzip "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung"

In Studien wird zunehmend erkannt, dass zwischen arbeitsbedingtem Stress und innerbetrieblichen Spannungen ein Zusammenhang mit Fehlzeiten und Leistungsabfall besteht (Stauder, 2009). In der Folge kann psychische Belastung sowohl zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und Kompetenzverlust, aber auch zu Gesundheit, Wohlbefinden und beruflicher Weiterentwicklung beitragen.[2]

Um Ressourcen zur Stressbewältigung aufzubauen und Stresskompetenzen zu stärken, können folgende beispielhafte Maßnahmen (in Form von Vorträgen, Workshops o. Ä.) angeboten werden:

  • Stresskompetenztraining,
  • Resilienz – die innere Widerstandsfähigkeit stärken,
  • Achtsamkeit – im Hier und Jetzt leben,
  • Entspannungstechniken für den (Arbeits-)Alltag.
 
Wichtig

Auswahl von Maßnahmen

Grundlegend gilt: Entscheidend für die Auswahl der Maßnahmen ist die Festlegung der Zielgruppe und die daraus zu berücksichtigenden Belastungsprofile (z. B. Beschäftigte im Schichtdienst, Außendienstmitarbeiter, Auszubildende etc.) Eine kombinierte Durchführung von verhältnis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen im Rahmen der praktischen Umsetzung der BGF ist zu empfehlen.

Veränderungsmodelle zur Einstellungs- und Verhaltensänderung zeigen, dass eine Verhaltensänderung sehr komplex ist und stufenweise erfolgt. D. h., dass Information und Wissensweitergabe i. d. R. keine Einstellung ändern, sondern multifaktorielle Einflüsse haben.

Vor diesem Hintergrund sollten verhaltensbezogene Maßnahmen durch vielseitige und v. a. regelmäßige Impulse transportiert werden.

 
Praxis-Beispiel

Vortrag und Workshop kombinieren

Das kann in der Praxis so aussehen: Auf einen Vortrag zum theoretischen Hintergrund des Themas und zur Sensibilisierung der Beschäftigten kann ein Workshop zur Interaktion und zur Selbstreflexion mit praktischer Umsetzung erfolgen. Ein Präventionskurs ermöglicht den Teilnehmern eine vertiefende Auseinandersetzung auf persönlicher Ebene, um die individuellen Stressbewältigungs-Kompetenzen auszubauen und zu stärken.

[1] GKV-Spitzenverband (Hrsg.) (2020): Leitfaden für Prävention. Abgerufen am 3.2.2022 von Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V und Leitfaden Prävention nach § 5 SGB XI (gkv-spitzenverband.de).
[2] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.) (2014): Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Erfahrungen und Empfehlungen. Berlin: Schmitt.

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