Über Flexibilisierungsinstrumente der Arbeitsbedingungen können Unternehmen dazu beitragen, Strukturen zu schaffen, die etwaigen Diskriminierungen entgegenwirken. Der Gesetzgeber hat insoweit mit den Regelungen z. B. des TzBfG, des BEEG, des PflegeZG etc. Leitplanken gesetzt. Zudem bieten Flexibilisierungsinstrumente betreffend die Arbeitszeit oder den Arbeitsort – wie beispielsweise Gleitzeitvereinbarungen, Regelungen, die Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglichen – Raum, um die persönlichen Belange der Beschäftigten mit den betrieblichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.

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