Hinsichtlich des Verhaltens des Arbeitnehmers außerhalb des Betriebs und außerhalb der Arbeitszeit besteht grundsätzlich kein Weisungsrecht, was nicht ausschließt, dass im Einzelfall ein außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers auch Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben kann.[1]

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