Als normative Verweisungen werden BGB und StGB genannt. Mit Sicherheit muss man hier aber auf das BetrVG verweisen, da diese Norm etwas mit personellen Auswahlrichtlinien zu tun hat. Weiterhin ist auf die DIN 10075 (Psychische Belastungen am Arbeitsplatz) und die DIN 33407 (Anforderungsanalyse) zu verweisen.

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