Das Handelsregister wird seit 1.1.2007 elektronisch geführt. Anmeldung, Änderungen, Um- und Abmeldungen von GmbHs müssen elektronisch über das Internet mitgeteilt werden. Alle Daten werden elektronisch verwaltet und sind jedermann zugänglich. Notariate müssen die von ihnen durchzuführenden Anmeldungen elektronisch vornehmen. Die bisher in Papierform übermittelten Anlagen (Gründungsurkunden, Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterlisten, elektronische Signatur) werden ebenfalls elektronisch übermittelt. Der Notar sendet die Dateien an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts.

 
Praxis-Tipp

Handelsregister als Informationsquelle

Handelsregister-Informationen sind damit sehr leicht zugänglich. Jeder kann sofort per Internet Firmen-Einträge gegen eine geringe Gebühr einsehen (www.handelsregister.de). Dies ermöglicht z. B. zeitnahe Informationen über neue Geschäftspartner oder über Änderungen in bestehenden Geschäftsbeziehungen.

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