Leitsatz (amtlich)

1. Elektronisch übermittelte Dokumente, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind in gleicher Weise wie schriftliche Erklärungen auszulegen. Maßgeblich ist insoweit, wie ein menschlicher Adressat die Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.

2. Zur Berücksichtigung von Widersprüchen zwischen einer als elektronisches Dokument übermittelten Handelsregisteranmeldung und einer damit verknüpften XML-Datei mit Strukturdaten im Rahmen der Auslegung.

3. Angaben in XML-Datensätzen müssen nicht mit der gem. § 2 Abs. 3 ERVV notwendigen qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG versehen sein und stellen kein rechtsverbindliches elektronisches Dokument i.S.d. § 12 Abs. 2 Satz 1 HGB i.V.m. § 2 ERVV dar.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157; HGB § 8 Abs. 1, § 12; SigG § 2 Nr. 3; ERVV §§ 2, 3 Nrn. 3-4

 

Verfahrensgang

AG Amberg (Beschluss vom 23.09.2014; Aktenzeichen HRA ... 1)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 5) gegen den Beschluss des AG - Registergericht - Amberg vom 23.9.2014 [Gz: HRA ... 1] wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Beteiligte zu 2) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23.4.2009 gegründet und am 26.5.2009 im Handelsregister des AG Amberg unter HRB ... 2 eingetragen. Gesellschafter und Geschäftsführer sind die Beteiligten zu 3) und zu 4); der Beteiligte zu 5) wurde am 15.9.2014 als weiterer Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen.

Die Beteiligte zu 1) wurde am 28.5.2009 im Handelsregister des AG Amberg unter HRA ... 1 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Beteiligte zu 2). Die Beteiligten zu 3) und zu 4) hatten als Kommanditisten jeweils eine Kommanditeinlage von je 20.000 EUR übernommen.

Mit notarieller Urkunde des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten vom 23.12.2009 (UR-Nr ... 3) wurde seitens der Beteiligten zu 2) bis 5) zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet, dass die Beteiligten zu 3) und zu 4) von ihrer Kommanditeinlage jeweils einen Kommanditanteil i.H.v. je 8.000 EUR im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den Beteiligten zu 5) als neu eingetretenen Kommanditisten übertragen hätten, wodurch die Kommanditeinlagen der Beteiligten zu 3) und zu 4) jeweils von 20.000 EUR auf 12.000 EUR herabgesetzt worden seien und die Kommanditeinlage des Beteiligten zu 5) als neu eingetretener Kommanditist nunmehr 16.000 EUR betrage; zugleich wurde versichert, dass den Beteiligten zu 3) und zu 4) von Seiten der Beteiligten zu 1) keinerlei Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen gewährt oder versprochen worden sei. Entsprechend dieser Anmeldung wurde am 4.3.2010 der Eintritt des Beteiligten zu 5) als Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge mit einer Kommanditeinlage von 16.000 EUR sowie die entsprechende Herabsetzung der Kommandit- einlagen der Beteiligten zu 3) und zu 4) auf jeweils 12.000 EUR im Handelsregister eingetragen (Bl. 5 d.A.).

Mit notarieller Urkunde des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten vom 8.8.2014 (UR-Nr ... 4) wurde die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers der Beteiligten zu 2) im Handelsregister zur Eintragung angemeldet.

Mit weiterer notarieller Urkunde des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten vom 8.8.2014 (UR-Nr ... 5) wurde seitens der Beteiligten zu 2) bis 5) zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet, dass die Beteiligten zu 3) und zu 4) von ihrer Kommanditeinlage jeweils einen Kommanditanteil i.H.v. je 4.000 EUR im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den Beteiligten zu 5) übertragen hätten, wodurch die Kommanditeinlagen der Beteiligten zu 3) und zu 4) jeweils von 12.000 EUR auf 8.000 EUR herabgesetzt worden seien und die Kommanditeinlage des Beteiligten zu 5) von 16.000 EUR auf 24.000 EUR erhöht worden sei; zugleich wurde versichert, dass den Beteiligten zu 3) und zu 4) von Seiten der Beteiligten zu 1) keinerlei Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen gewährt oder versprochen worden sei. Dieser Anmeldung beigefügt war ein Gesellschafterbeschluss der Beteiligten zu 3) und zu 4) als Gesellschafter der Beteiligten zu 2) vom 8.8.2014, wonach der Beteiligte zu 5) zum (weiteren) Geschäftsführer der Beteiligten zu 2) bestellt worden war (Bl. 9 d.A.).

Lediglich letztere notarielle Urkunde (UR-Nr ... 5) samt Anlage wurde in Form elektronisch übermittelter Dokumente beim Registergericht zum dortigen Geschäftszeichen HRB ... 2 eingereicht. Da eine Registeranmeldung nur hinsichtlich eines das Gz. HRA ... 1 betreffenden Vorgangs vorlag, änderte die Geschäftsstelle des Registergerichts das Geschäftszeichen entsprechend und legte den Vorgang dem Rechtspfleger mit der Akte HRA ... 1 vor.

Entsprechend dieser Anmeldung hat der Rechtspfleger des AG - Registergericht - Amberg am 25.8.2014 die Erhöhung der Kommanditeinlage des Beteiligten zu 5) im Wege der Sonderrechtsnachfolge von 16.000 EUR auf 24.000 E...

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