Um die Pauschalmethode zu vermeiden, die im Vergleich zum Fahrtenbuch regelmäßig steuerlich nachteilig ist, müssen folgende Anforderungen im Einzelnen vorliegen:

  • Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen vollständig, zeitnah und fortlaufend geführt werden.
  • Nachträgliche Veränderungen müssen ausgeschlossen sein.
  • Nachträgliche Ergänzungen des Fahrtenbuchs, wie z. B. eine Zusatzliste mit erläuternden Hinweisen, sind nicht zulässig.

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