Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden.

Kalendermonatliche Pauschalbewertung

Es ist unerheblich, wie oft das Fahrzeug tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Die Monatspauschale ist bereits dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt einmal wöchentlich zu seinem Arbeitgeber fährt und im Betrieb, Büro oder in einer sonstigen Arbeitgebereinrichtung seine erste Tätigkeitsstätte hat.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des geldwerten Vorteils

Ein Geschäftsführer erhält entsprechend den getroffenen Vereinbarungen einen gebraucht angeschafften Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung lag bei 40.080 EUR. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km.

Geldwerter Vorteil für den Monat Januar:

 
Geldwerter Vorteil für Privatfahrten (1 % von 40.000 EUR) 400 EUR
Zuschlag für Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte (0,03 % x 40.000 EUR x 20 km) + 240 EUR
Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug 640 EUR

Ergebnis: Die GmbH hat die Möglichkeit, den geldwerten Vorteil für die Fahrten zur Arbeit bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 % pauschal zu versteuern.

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