Kurzbeschreibung

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Zurverfügungstellung eines (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung des Arbeitnehmers.

Vorbemerkung

Die Gebrauchsüberlassung eines Dienstrads für private Zwecke kann entweder im Wege einer Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum bisherigen Lohn erfolgen. Beiden Varianten bietet dieser Mustertext jeweils durch unterschiedliche Textbausteine Regelungsmodelle an. An den jeweiligen Stellen finden sich zudem Erläuterungen in den Fußnoten.

Hinweis

Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hängt davon ab, in welcher der beiden Formen das Dienstrad gestellt wird:

  • Zusätzliche Leistung: Entscheidung des Arbeitgebers, ob Leistungen für ein Dienstrad bereitgestellt werden, ist der Mitbestimmung entzogen. Mitbestimmungspflichtig ist nur die nähere Ausgestaltung.
  • Entgeltumwandlung: Arbeitgeber und Betriebsrat müssen auch eine Einigung darüber erzielen, ob Teile des Entgelts als Dienstrad umgewandelt werden. Hier ist sowohl das Ob als auch das Wie der Zurverfügungstellung mitbestimmungspflichtig.

Daneben ist die Einführung eines Dienstrads zusätzlich als Maßnahme des betrieblichen Umweltschutzes beteiligungspflichtig (§ 89 Abs. 3 BetrVG). Denn hier stellt das Ziel, die betrieblichen CO2-Emissionen zu reduzieren, einen hinreichenden betrieblichen Bezug dar.

Das Verwenden dieser Musterbetriebsvereinbarung stellt keine rechtliche Beratung oder Handlungsempfehlung im konkreten Fall dar. Sie ist nicht geeignet, eine eventuell notwendige Rechtsberatung für die Betriebsparteien zu ersetzen.

Betriebsvereinbarung zu Diensträdern

Zwischen

.....................................................................................

[Name und Adresse],

diese vertreten durch

.....................................................................................

[Name des Vertretungsberechtigten],

- nachfolgend "Unternehmen" genannt -

und

.....................................................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats]

dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden,

.....................................................................................

[Name]

- nachfolgend "Betriebsrat"[1] genannt -

wird folgende Betriebsvereinbarung Dienstrad geschlossen:

Präambel

Die Betriebsparteien setzen sich nach Kräften dafür ein, dass das Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Als Maßnahme des betrieblichen Umweltschutzes stellt das Unternehmen dem Mitarbeiter[2] ein Dienstrad[3] zur Verfügung. Dies soll dem Mitarbeiter Anreiz sein, den Weg zur Arbeit nicht mit dem Kraftfahrzeug zurückzulegen.

VARIANTE

Mit dem Dienstrad sollen Mitarbeiter sowohl animiert werden, den Weg zur Arbeit nicht mit einem Kraftfahrzeug zurückzulegen, als auch zukünftig alle Dienstwege (in der Stadt) mit dem Dienstrad zurückzulegen.[4]

Mitarbeiter erhalten gleichzeitig die Gelegenheit, durch die Nutzung des Dienstrads einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und ihre Gesundheit zu leisten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ....... tätigen Mitarbeiter.

VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Betriebe

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur in den Standorten … und … des Unternehmens.

VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Bereiche

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht/nur für Beschäftigte in den Abteilungen … [Aufzählung].

§ 2 Dienstrad

  1. Das Unternehmen wird mit dem [Anbieter Fahrrad-Leasing] (im Folgenden "Leasinggeber" genannt) einen Rahmenleasingvertrag zur Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung abschließen.[5]

    Arbeitnehmer haben das Recht, mit dem Arbeitgeber eine Überlassungsvereinbarung "Dienstrad" zur Nutzung eines Dienstrads nach den Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung abzuschließen.

    Der Mitarbeiter kann beim Leasinggeber ein Fahrrad oder E-Bike bis zu einem Kaufpreis in Höhe von maximal 6.000 EUR brutto auswählen. Die Grenze des Kaufpreises umfasst dabei alle Ausstattungsmerkmale.

    VARIANTE Arbeitgeber kauft das Dienstrad

    Das Unternehmen stellt Mitarbeitern ein Dienstrad folgender Anbieter und Modelle zur Verfügung: [Auflistung der vom Arbeitgeber gekauften Diensträder oder zu deren Ankauf er bereit ist.].

    Arbeitnehmer haben das Recht, mit dem Unternehmen einen Überlassungsvertrag zur dienstlichen und privaten Nutzung eines Dienstrads nach den Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung abzuschließen.

  2. Das Dienstrad wird dem Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen.
  3. Das Unternehmen schließt für jedes Dienstrad eine Vollkaskoversicherung ab, die Diebstahl und Schäden durch unbekannte Dritte abdeckt. Die Beiträge der Versicherung trägt das Unternehmen. Dies gilt auch für einen eventuell vereinbarten Eigenanteil im Schadensfall, soweit nicht die Haftung des Mitarbeiters nach dieser Betriebsvereinbarung begründet ist.[6]

§ 3 Laufzeit

Die Laufzeit der Überlassungsvereinbarung "Dienstrad" beträgt 36 Monate.

OPTIONAL

§ 4 Ankaufoption

In der Überlassungsvereinbarung wird dem Mitarbeiter das Recht eingeräumt, das genut...

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