Ziele, Gliederung und Inhalte der Teile III und IV stellen sich, auf Basis der verschiedenen Handlungsfelder, wie folgt dar:
Teil III § 2 Abs. 2 AMVO |
Teil IV § 4 Abs. 3 AMVO |
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Diese Oberbegriffe sind jeweils unterschiedlich tief gestaffelt und umfassen, je nach Themenfeld zwischen 4 und 11 Einzelpositionen.
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