Die gesteigerten Auswertungsmöglichkeiten, die sich aus vollständig digitalisierten Akten ergeben, bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Möglichkeiten zur optimalen Nutzung eigener (betrieblicher und privater) Potenziale. Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber deshalb erlaubt, sog. Skilldatenbanken über seine Beschäftigten oder Bewerber zu erstellen. Für die Zulässigkeit solcher Systeme muss streng darauf geachtet werden, dass die erstellten Profile ausschließlich Merkmale umfassen, die für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind und dass der Zugang zu den Datenbanken äußerst restriktiv gehandhabt wird.

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