1Dem in Bonn am 13. September 1979 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tage wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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