(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,

 

a)

bedeuten die Ausdrücke "ein Vertragsstaat" und "der andere Vertragsstaat" je nach dem Zusammenhang die Bundesrepublik Deutschland oder Papua-Neuguinea;

 

b)

bedeutet der Ausdruck "Bundesrepublik Deutschland", im geographischen Sinne für Zwecke des Abkommens verwendet, das Gebiet, in dem das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt, einschließlich des Meeresgrunds, des Meeresuntergrunds und der darüberliegenden, an das Küstenmeer angrenzenden Wassersäule, soweit die Bundesrepbulik Deutschland dort zur Erforschung und zur Ausbeutung der Naturschätze in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und ihrem innerstaatlichen Recht souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse ausübt;

 

c)

bedeutet der Ausdruck "Papua-Neuguinea" den Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea und umfasst, im geographischen Sinne für Zwecke des Abkommens verwendet das an die Grenzen des Staatsgebiets von Papua-Neuguinea angrenzende Gebiet, für das zum jeweiligen Zeitpunkt in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Rechtsvorschriften Papua-Neuguineas gelten, die die Ausbeutung von Naturschätzen des Festlandsockels und des dazugehörigen Meeresgrundes und Meeresuntergrundes regeln;

 

d)

bedeutet der Ausdruck "Person" natürliche Personen und Gesellschaften;

 

e)

bedeutet der Ausdruck "Gesellschaft" juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie Gesellschaften oder juristische Personen behandelt werden;

 

f)

hat der Ausdruck "unbewegliches Vermögen" die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen liegt. 2Der Ausdruck umfasst in jedem Fall das Zubehör zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf unveränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung oder Erforschung von Mineral-, Öl- oder Gasvorkommen, Quellen und anderen Naturschätzen; alle in diesem Buchstaben genannten Rechte gelten als dort gelegen, wo das Land, die Mineral-, Öl- oder Gasvorkommen, Quellen oder anderen Naturschätze liegen oder wo die Erforschung vorgenommen wird; Schiffe und Luftfahrzeuge gelten nicht als unbewegliches Vermögen;

 

g)

bedeuten die Ausdrücke "Unternehmen eines Vertragsstaats" und "Unternehmen des anderen Vertragsstaats", je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;

 

h)

bedeutet der Ausdruck "Staatsangehöriger"

aa)

in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie alle juristischen Personen, Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen, die nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht errichtet worden sind;

bb)

in Bezug auf Papua-Neuguinea alle Staatsangehörigen von Papua-Neuguinea sowie alle juristischen Personen, Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen, die nach dem in Papua-Neuguinea geltenden Recht errichtet worden sind;

 

i)

bedeutet der Ausdruck "internationaler Verkehr" jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich oder vorwiegend zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;

 

j)

bedeutet der Ausdruck "zuständige Behörde" aufseiten der Bundesrepublik Deutschland das Bundesministerium der Finanzen und aufseiten von Papua-Neuguinea den Chief Collector of Taxes oder einen bevollmächtigten Vertreter des Chief Collector of Taxes.

 

(2) Bei der Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat hat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, für die das Abkommen gilt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge