1Dem in Den Haag am 24. März 2021 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 geänderten Fassung (BGBl. 2012 II S. 1414, 1415; 2016 II S. 866, 868) wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

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