Die Anlage zum Abkommen wird wie folgt gefasst:
"Anlage
Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere
2. |
in Dänemark Abschnitt II
Abschnitt III die Nachlass- und Schenkungsteuer (afgift af dødsboer og gaver), Abschnitt IV die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung." |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen