Bei der Beschäftigung von Selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Personen hat der Betriebsrat keine Mitbestimmungsrechte. Eine Beteiligung des Betriebsrats kann erforderlich werden, wenn die Fremdvergabe von Aufgaben – in diesem Fall auch an Crowdworkern – zu einer erheblichen Änderung der Betriebsorganisation führt. Diese könnte eine Betriebsänderung zur Folge haben, bei der der Betriebsrat zwingend Mitbestimmungsrechte hat.

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