Werden Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft wird das Arbeitsverhältnis oft schon per Mausklick begründet. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind alle arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, die für ein Arbeitsverhältnis gelten. So richten sich beispielsweise auch Vergütung und Arbeitsschutz nach den dafür gültigen Gesetzen. Soweit bei der Auftragsvergabe Knowhow und Informationen seitens des Unternehmens an Dritte herausgegeben werden, sind Fragen des Datenschutzrechts sowie des Urheberrechts vorab zu klären. Wenn das Arbeitsverhältnis mit einem Crowdworker beendet werden soll, sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Kündigung einzuhalten.

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