Während der Corona-Pandemie erlitten viele Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige erhebliche Einkommenseinbußen. Daher wurden die Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II einfacher zugänglich gemacht. Die bürokratischen Hürden für die Bewilligungszeiträume ab dem 1.3. 2020 wurden abgesenkt. Die befristeten Regelungen galten zunächst bis zum 31.12.2022 und wurden bis zum 31.3.2022 verlängert.

Konkret handelte es sich dabei um folgende Maßnahmen:

  • Die Berücksichtigung von Vermögen wurde ausgesetzt.
  • Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung wurden als angemessen anerkannt.
 
Hinweis

Einmalzahlung für Bezieher existenzsichernder Leistungen

Erwachsene, die im Mai 2021 Anspruch auf existenzsichernde Leistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht) hatten, erhielten für das erste Halbjahr 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 EUR.

Am 1.1.2023 wurde das Bürgergeld eingeführt. Die gesetzlichen Regelungen (z. B. zur Vermögensberücksichtigung) knüpfen an die pandemiebedingten Sonderregelungen an und ermöglichen den Empfangsberechtigten schnelle Hilfen und einen einfachen Zugang zu Sozialleistungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge