Die besonders von den Einschränkungen und vom sog. Homeschooling betroffenen Familien sollten mit einem einmaligen Kinderbonus unterstützt werden[1]

:

  • Im Jahr 2020 wurden 300 EUR pro Kind gewährt
  • Im Jahr 2021 haben Eltern erneut 150 EUR pro Kind erhalten.

Für beide Jahre ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung in der späteren Einkommensteuererklärung eine Vergleichsrechnung mit dem Kinderfreibetrag (2020: 7.812 EUR, 2021: 8.388 EUR) durchführt.

[1] § 66 Abs. 1 EStG,

Zu Einzelheiten s. BZSt, 17.3.2021, St II 2-S 2474-PB/21/00001, BStBl 2021 I S. 350.

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