Alleinerziehende in der Steuerklasse II erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.[1] Aufgrund des höheren Betreuungsaufwands gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen, wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 EUR (bis 2019) angehoben.

Für die Jahre 2020 und 2021 erfolgte dies durch einen zeitlich befristeten Erhöhungsbetrag i. H. v. 2.100 EUR, sodass sich ein Gesamtbetrag von 4.008 EUR ergab.[2]

Im Jahr 2022 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende unbefristet auf 4.008 EUR festgesetzt und im Lohnsteuertarif bzw. in den Lohnsteuertabellen in der Steuerklasse II automatisch berücksichtigt.

Im Jahr 2023 ist eine erneute Anhebung auf 4.260 EUR erfolgt.

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