Unter den im Cannabisgesetz (CanG) im einzelnen geregelten Voraussetzungen ist der Besitz und Konsum von Cannabis grundsätzlich auch auf dem Betriebsgelände erlaubt. Arbeitgeber haben jedoch – gerade vor dem Hintergrund des mit dem Konsum von Cannabis einhergehenden Gefährdungspotenzials – die Möglichkeit, ein betriebliches Cannabisverbot auszusprechen. Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, hat dieser ein zwingendes Mitbestimmungsrecht, sodass das Cannabisverbot per Betriebsvereinbarung geregelt wird. Gibt es keinen Betriebsrat, kann der Arbeitgeber entweder eine Zusatzvereinbarung zum jeweiligen Arbeitsvertrag schließen oder einseitig eine Arbeitsanweisung erlassen.

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