Bürgergeld wird bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt gezahlt. Leistungen werden aber jeweils nur für 12 Monate bewilligt und dann erneut überprüft. In Ausnahmefällen, etwa bei unangemessen hohen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung oder bei vorläufiger Entscheidung über den Leistungsanspruch, beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate.

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