Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld.[1] Dies gilt auch für vergleichbare Leistungen ausländischer Rechtsträger, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in der Schweiz haben.[2] Ab dem 1.1.2021 sind somit entsprechende Leistungen aus dem Vereinigten Königreich nicht mehr steuerfrei.

Entsprechendes gilt für die Anwendbarkeit des Übungsleiterfreibetrags[3] und der Ehrenamtspauschale.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge